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Mehrfachnutzung in der Raumplanung

Der Flächenverbrauch in der Schweiz nimmt stetig zu. Dies führt nicht nur zu einer Bodenverknappung, sondern auch zu negativen Auswirkungen auf Luft, Wasser, Klima, Landschaft und Lebewesen. Die AutorInnen dieser Arbeit zeigen eine mögliche Massnahme auf, mit der dieser Raumverknappung teilweise entgegen gewirkt werden könnte: Die Mehrfachnutzung. Im Rahmen dieser Semesterarbeit wird das Potential der Mehrfachnutzung des Raumes im Allgemeinen und an umgesetzten Beispielen qualitativ untersucht.

Eine qualitative Untersuchung des Potentials von Mehrfachnutzungen in der Schweizer Raumplanung unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen.

Von Fabian Cortesi und Andrea Funk Semesterarbeit Institut für terrestrische Ökosysteme der ETH Zürich. Betreuung durch Dr. Erwin Hepperle.

Zusammenfassung

Der Flächenverbrauch in der Schweiz nimmt stetig zu. Dies führt nicht nur zu einer Bodenverknappung, sondern auch zu negativen Auswirkungen auf Luft, Wasser, Klima, Landschaft und Lebewesen. Grundsätzlich verfügt die Schweiz über entsprechende Instrumente und Gesetze um dieser Entwicklungen entgegen zu wirken. Die Raumansprüche sind jedoch vielfältig und oft schwierig zu vereinen. Als Folge davon schreitet die Zersiedlung im Raum Schweiz immer weiter voran. Die AutorInnen dieser Arbeit zeigen eine mögliche Massnahme auf, mit der dieser Raumverknappung teilweise entgegen gewirkt werden könnte: Die Mehrfachnutzung. Im Rahmen dieser Semesterarbeit wird das Potential der Mehrfachnutzung des Raumes im Allgemeinen und an umgesetzten Beispielen qualitativ untersucht.

Für die Definition der Mehrfachnutzung des Raumes wird ein dreistufiges Modell vorgeschlagen. Dabei wird von Mehrfachnutzung in raumplanerischer Hinsicht gesprochen, wenn ein Raum von mehreren Personen genutzt (1. Stufe), mehrere Funktionen erfüllt (2. Stufe) oder baulich mehrfach genutzt wird (3. Stufe). Dabei schliesst die nächst höhere Stufe der Mehrfachnutzung jeweils die untere(n) Stufe(n) mit ein. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Untersuchung der Mehrfachnutzung der dritten Stufe (der Mehrfachnutzung des Raumes durch bauliche Massnahmen), welche in einer speziellen Definition als raumplanerisch-bauliche Mehrfachnutzung bezeichnet wird.

Grundsätzlich sind raumplanerisch-bauliche Mehrfachnutzungen auf Verkehrs- sowie auf Siedlungsflächen möglich. Es ist theoretisch machbar die Flächen oberhalb, unterhalb und in unmittelbarer Nähe von Verkehrsachsen mehrfach zu nutzen. Mehrfachnutzungen auf Siedlungsflächen können auf Dachflächen oder durch unterirdisches Bauen ermöglicht werden. Die Idee der raumplanerisch-baulichen Mehrfachnutzung wurde im Rahmen dieser Arbeit detailliert an zwei realen Beispielen betrachtet: die Überdachung von Verkehrsflächen und Gebäude über oder unter der Strassenfahrbahn. Dabei wurden die Autobahnüberdachungen Altendorf (SZ) und Opfikon-Glattbrugg (ZH) sowie die geplante Autobahnraststätte Knonaueramt (ZH) untersucht.

Durch die Betrachtung der relevanten Gesetze, Verordnungen und Konzepte des Bundes konnte gezeigt werden, dass die Idee der Mehrfachnutzung im Allgemeinen und im Fall der beiden Beispiele grundsätzlich im Sinne der rechtlichen Grundlagen ist. Die Mehrfachnutzung des Raumes trägt potentiell zur haushälterischen Nutzung des Bodens bei, indem durch eine Vergrösserung der Nutzungsdichte bereits bebauter Gebiete der Flächenverbrauch reduziert wird. Damit wird ein Wachstum nach innen angestrebt und der Zersiedlung entgegen gewirkt. Darüber hinaus können durch die Mehrfachnutzung des Raumes Lärm- und Luftbelastungen reduziert und die Lebensqualität gesteigert werden. Ebenso können es Mehrfachnutzungen ermöglichen, Wohn- und Arbeitsgebiete zweckmässig anzuordnen und eine Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr zu gewährleisten.

Die Erreichung dieser Ziele hängt jedoch von der Umsetzung der Mehrfachnutzung ab. Mehrfachnutzungen können auch zu einer Verschlechterung der Lebensqualität führen und das Wachstum nach innen kann nicht beliebig ausgebaut werden. Mehrfachnutzungen müssen in jedem Fall im Interesse der Bevölkerung liegen.

Es liegt im Aufgabenbereich der Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden abzuklären, inwieweit sich Mehrfachnutzungen als Massnahmen in der Raumplanung eignen und sie sollten Tätigkeiten diesbezüglich entsprechend koordinieren. Diese Aufgabe wurde von den Behörden bis heute kaum wahrgenommen und die Idee der Mehrfachnutzung wird in den Konzepten des Bundes nur implizit erwähnt.

Das Potential der Mehrfachnutzung wird von den AutorInnen dieser Semesterarbeit als gross eingeschätzt. Obwohl die Mehrfachnutzung kein Patentrezept ist, sollte diese als Massnahme in der Raumplanung weiter untersucht werden.